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Wie wird die Testamentsvollstreckung angeordnet?
Bereich: Erbrecht, Notartätigkeit | Testamentsvollstreckung, Erbrecht · Vermögensnachfolge · Schenkung
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung erfolgt durch den Erblasser in seinem Testament oder einem Erbvertrag (§ 2197 Abs. 1 BGB).