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Wir untstützen Sie, wenn Sie von einem Pflichtteilsberechtigten im Erbfall in Anspruch genommen werden!
Bereich: Erbrecht | Pflichtteilsforderung oder -regulierung
Werden sie von einem Pflichtteilsberechigten in Anspruch genommen, müssen sie zunächst eine Auskunft erteilen. Daraus wird der Pflichtteil berechnet.
Die Auskunft richtig zu erteilen ist abhängig von vielen rechtlichen Faktoren:
Bewertungsfragen
Berücksichtigungen von Schenkungen
Rechtliche Bewertung der Erbsituation
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an!