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Rubrik: Ehe- und Familienrecht, nichteheliche Partnerschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften

Ehevertrag

Beiträge in diesem Bereich:

Die latente Steuern im Zugewinn

Die latente Steuerlast gewinnt in Zugewinnberechnungen mehr Bedeutung. Latente Steuern bedeuten, das Ertragssteuern, die bei Veräußerung eines Unternehmens, einer freiberuflichen Praxis oder einem landwirtschaftlichen Betrieb einschließlich stiller Reserven anfallen, in der Berechnung eingestellt werden. Das kann zu erheblichen Auswirkungen im Zugewinn führen.

Die latente Steuern im Zugewinn

Bild:Gerald/ Pixelbay CC0 Creative Commons

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Unwirksamkeit des Verzichtes auf Trennungsunterhalt betrifft den gesamten Vertrag

Der BGH hat in kurzer Zeit zwei Entscheidungen zu Vereinbarungen über den Trennungsunterhalt getroffen. BGH Beschluss vom 29.01.2014, BGH Beschluss vom 30.09.2015. Beide Beschlüsse werden auf notarielle Gestaltung Einfluss haben. Vereinbarungen zum künftigen Trennungsunterhalt unterliegen nach §§ 1363 Abs. 3, 1360 a Abs. 2 BGB der Verzichtssperre des § 1614 Abs. 1 BGB. Es handelt sich um ein gesetzliches Verbot im Sinne von § 134 BGB. Das ist bei Verträgen und Vereinbarungen zu beachten. Hier werden in der Beratungspraxis viele Fehler gemacht.

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Versorgungsausgleich – Rentenausgleich bei Scheidung

Ausgeglichen werden beim Versorgungsausgleich laut deutschem Recht  Positionen und Versorgungsansprüche – private oder gesetzliche – , die die Ehegatten während der Ehezeit erwarben. Die Ansprüche sind zwischen den getrennten Eheleuten zu gleichen Teilen aufzusplitten, sodass beide gleichermaßen von den Anwartschaften auf Altersvorsoge profitieren können. Der Versorgungsausgleich findet ebenfalls statt, wenn einer oder beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung bereits Leistungen aus der Rentenkasse erhalten haben.

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