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Rubrik: Ehe- und Familienrecht, nichteheliche Partnerschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften

Sorgerecht, Umgang, Herausgabe des Kindes

Beiträge in diesem Bereich:

Samenspende, Kinderwunschrecht

Vaterschaft, Unterhalt, Beratungsbescheinigung

Wer einen Kinderwunsch über eine Samenspende (insemination) erfüllen will, dem ist das seit dem im Juli 2018 in Kraft getreten Gesetz vornehmen.  Wie ist die Rechtslage in Deutschland und was muss man wissen, bevor man Samenspender oder Empfänger/in wird? 

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Beeinigung gegen über der Samenbank für eine Erhalt einer Samenspende

Kinderwunsch ist für viele Menschen eine wichtiges Bedürfnis für eine erfülltes glückliches Leben. Um eine ärztliche Verordnung für eine Samenspende zu bekommen bedarf es zum einen einer medizinischen Beratung. Daneben ist es notwendig, das eine rechtliche Beratung nachgewiesen ist überüber die Verwendung von Spendersamen in Deutschland und die rechtliche Situation der durch Spendersamen gezeugte Kinder

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Leihmutterschaft


Immer wieder kommen Mandanten, bei denen es um Leihmutterschaft geht. Oft geht es um die Frage, ob dieses Kind der Leihmutter zuzuordnen ist oder der Mutter, die die Leihmutterschaft veranlasst hat.

Muss es adoptiert werden nach Geburt, oder ist es automatisch der ursprünglichen Mutter zuzuordnen.

Der BGH hat sich jetzt im März 2019 mit diesem Problem befasst.

Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen, alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht wird, ist in Deutschland. Ein vorheriger gewöhnlicher Aufenthaltsort im Geburtsland ist nicht entscheidend.

Es kommt darauf an, ob von Anfang an gewollt ist, dass das Kind in Deutschland leben soll.

Eine Adoption ist nötig.

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Haben die Großeltern auch ein Umgangsrecht, wenn ein tiefes Zerwürfnis mit den Eltern des Kindes besteht?

In der Praxis von größter Wichtigkeit:

In seinem Beschluss vom 12.07.2017 nimmt der BGH - (Bundesgerichtshof Beschl. v. 12.07.2017, Az.: XII ZB 350/16) - zur Frage, ob den Großeltern ein Umgangsrecht eingeräumt werden kann, Stellung, wenn das Verhältnis zu den Eltern zerrüttet ist. Das wird vom BGH in diesem Fall verneint. In der Praxis kann trotzdem aus der Entscheidung und den aufgestellten Grundsätzen im Einzelfall den Großeltern geholften werden.

Umgangsrecht der Großeltern

Bild: distel2610/ Pixelbay CC0 Creative Commons

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Ein Elternteil kann von dem Jugendamt Auskunft über das Kind auch wenn kein Umgangsrecht besteht, verlangen!

Jetzt gibt es eine neue Entscheidung zum Auskunftsanspruch eines Elternteils gegen den anderen nach § 1668 BGB. Der Bundesgerichtshof  ( BGH Beschl. v. 14.12.2016, Az.: XII ZB 345/16, BGH FamRZ 2017, Seite 378)  gibt dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, einen Anspruch auf Information über

- schulisches Fortkommen
- außerschulische Betätigung
- gesundheitliche Situation
- soziale Entwicklung des Kindes

Ein Elternteil kann von dem Jugendamt Auskunft über das Kind verlangen

Bild: pencilpaker/ Pixelbay CC0 Creative Commons

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Es besteht ein Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters.

Der Bundesgerichtshof hat eine mutige Entscheidung getroffen (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15).  Zwar wird immer wieder der leibliche Vater als genereller Störenfried angesehen und man will ihn aus dem Alltag heraushalten. Dem hat jetzt der BGH einen Riegel vorgeschoben:

Es besteht ein Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen VatersBild: Alexas_Foto/ Pixelbay CC0 Creative CommonsBGH-Entscheidung vom 05.10.2016 FamRZ 2016, Seite 2082

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Nicht verheirateter Vater kann von dem anderen Elternteilen (Mutter) minderjähriger Kinder Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile verlangen!

Neue Entwicklungen: Kindschaftsrecht im Wandel

Der Gesetzgeber hat eine neue Vorschrift eingeführt:

§ 155a FamfG. Nach dieser Vorschrift kann ein nicht verheirateter Vater oder eine nicht verheiratete Mutter von dem anderen Elternteil minderjähriger Kinder Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile verlangen. Nach § 1626a Abs.1 BGB steht unverheirateten Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie entweder eine gemeinsame Sorge/ Erklärung abgeben sollen und Ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt, jetzt kann ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern beim Amtsgericht von einem Elternteil gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden. Grundsätzlich besteht bei nicht verheirateten Eltern eine Alleinsorge der Mutter. Wenn keine anderen Erklärungen vorliegen, kann jetzt der Vater des Kindes den Antrag stellen, so dass das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Für diesen Fall stellt der Gesetzgeber dem Vater ein vereinfachtes Verfahren zu Verfügen.  § 155a Abs. 3 FamfG eine wichtige Neuerung.

Nicht verheirateter Vater kann von dem anderen Elternteil (Mutter) minderjähriger Kinder die Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile verlangen!

Bild: Alexas_Foto/ Pixelbay CC0 Creative Commons

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Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils

Nach dem paritätischen Wechselmodell lebt ein Kind annähernd gleich bei den Elternteilen. Der BGH hat jetzt entschieden, unter

welchen Voraussetzungen dieses Modell auch gegen den Willen eines Elternteiles angeordnet werden kann. Auf BGH vom 01.02.2017 XII ZB 601/15 wird verwiesen.

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