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Rubrik: Ehe- und Familienrecht, nichteheliche Partnerschaft, eingetragene Lebenspartnerschaften

Trennungsberatung

Beiträge in diesem Bereich:

Trennungsunterhalt auch bei nicht aufgenommener Lebensgemeinschaft


Immer wieder kommen Mandanten, die wissen wollen, ob sie Unterhalt vom anderen Partner verlangen können.

Es kam eine junge Frau, die nach Eheschließung mit ihrem Ehemann nicht zusammengezogen war. Es bestanden getrennte Wohnungen.

Nach einer Dauer von 14 Monaten kamen beide Parteien überein, dass man nicht zusammen passe und dass nun das Trennungsjahr beginnen solle.

Trotzdem forderte die Ehefrau von dem Ehemann Unterhalt, der sich darauf berief, er brauche nicht zu zahlen, weil die Beteiligten niemals zusammengezogen wären und auch nicht zusammengelebt hätten.

Wir mussten dem Ehemann leider mitteilen, dass er sich hier auf dem "falschen Dampfer" befand. Es kommt bei einem Anspruch auf Trennungsunterhalt für eine getrenntlebende Ehefrau nicht darauf an, dass sie mit dem Mann auch zusammengezogen war.

Entscheidend ist, dass sie die Ehe geschlossen hatte. Und wenn sie die Ehe geschlossen hatte, kann sie nach Trennung von dem Ehemann, egal ob beide zusammengelebt haben oder nicht, Trennungsunterhalt verlangen.

Das war natürlich für den Ehemann eine bittere Pille, der nicht damit gerechnet hatte, dass er eine Ehefrau, die ihm weder Kaffee kochte noch das Bett machte, noch in irgendeiner Weise Dienstleistungen für ihn verrichtete, auch noch Unterhalt zahlen musste.



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Härtefall – Gewalt in der Beziehung

Wenn es Probleme mit Gewalt in der Beziehung gibt und Sie Angst vor den Reaktionen des Partners haben müssen, kann der Anwalt ihnen helfen. Rechtlich kann die Polizei einen Platzverweis aussprechen, eine Gewaltschutzverfügung beantragt werden oder eine Wohnungszuweisung .  Darüber hinaus können Sie auch die Hilfe eines Frauenhauses in Anspruch nehmen. Dort sind Sie sicher und vor Übergriffen des Partner geschützt.  Auch kann eine schnellere Scheidung kann möglich sein.

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Scheidung durch mit nur einem Anwalt

Für eine Ehescheidung braucht man immer einen Rechtsanwalt. Ist man sich mit Dem Ex-Partner über alle Punkte die Scheidung betreffend einig, kann  auch nur einer einen  Anwalt nehmen, und so die Kosten für den zweiten Anwalt sparen. Im Innenverhältnis können die Eheleute vereinbaren, die Kosten zu teilen. Dieser Anwalt ist jedoch nur Interessenvertreter nur des Auftraggebers., auch wenn der andere Ehegatten mit zu Besprechungen kommt, und dem anderen Fragen gestattet.

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Trennungsberatung - Beratung für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche haben keinen Einfluss auf die Trennung der Eltern, sind aber immer unmittelbar von ihr betroffen. Das Leben mit Mutter und Vater im gemeinsamen Haushalt, so wie sie es bisher gekannt haben, wird sich verändern und die Kinder vermissen den Elternteil, der nun nicht mehr unmittelbar zur Familie gehört. Bei Kindern jeden Alters wirft das viele Fragen und Unsicherheiten auf, mit denen die Kinder auf keinen Fall allein gelassen werden.

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Trennungsberatung für Eltern

Eltern fällt der Entschluss zu einer Trennung oft schwer, da sie den Kindern nicht die Familie nehmen wollen, Angst vor einer ungewissen finanziellen Zukunft für die Kinder haben oder Angst haben, die Kinder zu verlieren, wenn sie sich trennen. 

Dennoch ist es auch im Sinne der Kinder keine Alternative, eine Ehe oder Beziehung weiterzuführen, die von den Partnern nicht mehr gewünscht wird.  Die Kinder haben dieses Zerwürfnis ohne hinmitbekommen. 

Fragen, die vielfach in der Beratung gestellt werden, sind auch nicht juristisch.

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Härtefallscheidung ohne Ablauf des Trennungsjahres: Welche Gründe müssen vorliegen und welche sind nicht ausreichen?

Entscheidend für die Frage, ob ein Härtefall vorliegt, ist nicht das subjektive Empfinden des scheidungswilligen Ehegatten. Die Tatsache, dass sich ein Ehepartner möglicherweise recht lieblos verhält oder auch einen sexuellen Fehltritt begangen hat, ist für den anderen Ehegatten tief verletzend. Aber dies berührt dessen persönliche Gefühle und ist nicht zwingend eine unzumutbare, in der Person des anderen Ehepartners begründete Härte.

Maßstab ist vielmehr, ob eine besonnene dritte Person bei einer ruhigen Abwägung aller Umstände des Einzelfalls das Verhalten des anderen Ehegatten ebenfalls als eine unzumutbare Belastung empfinden würde, die – umgangssprachlich – eine „Härtefallregelung“ und eine sofortige Trennung rechtfertigt.

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Trennungsberatung – Beratung bei Trennung

Einer Trennung vom langjährigen Lebens- oder Ehepartner gehen oft eine Entscheidungsphasen und Zweifel voraus. Man macht sich Gedanken um die Kinder, um die finanzielle Situation, um das gemeinsam erworbene Eigenheim, die gemeinsam geführte Firma und vieles mehr. Denn auch wenn die Liebe und die Gefühle erloschen sind, der Alltag und das gemeinsame Leben und damit die Kinder, die finanziellen Aspekte und der Hausbau und geschäftliche Verbindungen halten so manche Beziehung zusammen, auch wenn die Partner eigentlich nicht mehr glücklich miteinander sind. 

Frauen und Mütter, die sich trennen wollen, stehen oft vor der Frage, wie das Leben finanziell weitergehen soll, wo sie mit den Kindern wohnen können, wem das gemeinsame Haus oder die Wohnung zusteht etc.

Für Männer wirft eine Trennung viele Fragen auf: Wie oft werden sie die Kinder sehen? Was ist mit dem Sorgerecht? Welche Unterhaltszahlungen kommen auf sie zu? 

In einigen Fällen denken auch Paare gemeinsam über eine Trennung nach, weil sie für ihre Beziehung keine Zukunft mehr sehen und ihre Beziehung im beiderseitigen Einverständnis beenden möchten, aber dennoch weiterhin gemeinsam Eltern für ihre Kinder sein möchten.

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