Dann müsste auch der Einsatz eines Detektiv zulässig sein, Fragen nach gemeinsamen Haushalt, das Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit, Fragen nach gemeinsamen Investitionen.

Das geht aber nicht Grenzenlos. Die Detektivkosten müssen im angemessen Verhältnis sein. So reichen zeitliche - nach dem Oberlandesgericht - Stichproben aus.

Deshalb erstattete das OLG statt 18.000 € nur 8.000,00 €.