Erbschaft-/Schenkungsteuer fällt immer an, wenn Vermögen ohne Gegenleistung übertragen wird und der Wert des Vermögens bestimmte Freibeträge übersteigt. Diese Beträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Schenker und Beschenktem ab.
Weiter ist zu berücksichtigen:
wie hoch die persönlichen Freibeträge abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis sind;
wie hoch die Steuersätze abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis sind;
welche Vermögensübertragungen besteuert werden;
welche Übertragungen steuerfrei bleiben;
wie einzelne Vermögensgegenstände bewertet werden;
wie das Finanzamt bei mehreren Schenkungen innerhalb von zehn Jahren rechnet;
wie Immobilien und Grundstücke bewertet werden;
wann Sie das Finanzamt über eine Schenkung oder Erbschaft informieren müssen;
wann Sie eine Erbschaftsteuererklärung abgeben müssen;
wie Sie Erbschaftsteuer sparen durch geschickte Gestaltung.