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Rubrik: Erbrecht

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Unternehmensveräußerung und -nachfolge

Wer sollte eine Testamentsvollstreckung anordnen?

Jeder, der seine Erben von der Nachlassabwickung befreien möchte.
Jeder, der schutzbedürftige Angehörige hat.
Jeder, der Streit in der Familie vermeiden möchte.
Lebensgemeinschaften mit nichtehelichen Kindern, Patchwork-Familien.
Unternehmer, zur Sicherung der Unternehmensnachfolge
Immobilienbesitzer und Inhaber komplexer Vermögenswerte sowie
Stifter.

Beiträge in diesem Bereich:

Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Claus-Rudolf Löffler

Herr Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler ist seit 2008 Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Wichtig ist unter Lebenden zu klären, ob wir Ihre Vollstreckung übernehmen sollen.

Ebenfalls ist es wichtig, auch die Vollstreckung mit einem Testament und auch mit evtl. vorhandenen Vorsorgevollmachten zu harmonisieren.

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Nachfolge, Vermögen, Stiftungen

Bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge ist eine sorgfältige Planung erfolgsnotwendig. Unterschiedlichste Interessen in- und außerhalb des Unternehmens und der Inhaberfamilie müssen zu einem optimalen Ergebnis zusammengeführt werden – sehr individuell und im ständigen Dialog mit allen Beteiligten.

Erbschaft- und Schenkungsteuer lassen sich in vielen Fällen vermeiden oder jedenfalls weitgehend reduzieren; verbleibende Erbschaftsteuer kann steueroptimiert finanziert werden. Stiftungslösungen erhöhen die Mobilität der Gesellschafter, z.B. durch Vermeidung der Wegzugsteuer.

Wir beraten seit vielen Jahren Unternehmer, Inhaberfamilien und Einzelgesellschafter dabei, die Nachfolge in ihr Unternehmen oder Vermögen zu gestalten und abzusichern. Dies umfasst auch die Beratung von Stiftern und Stiftungen mit wirtschaftlicher oder gemeinnütziger Zielsetzung.


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