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Rubrik: Notartätigkeit

Immobilienrecht

Beiträge in diesem Bereich:

Kauf einer Eigentumswohnung

Beim Kauf einer Eigentumswohnung erwirbt der Käufer nicht nur das Eigentum an der Wohnung, sondern gleichzeitig auch einen Anteil an dem gesamten Gebäude und an dem Grund und Boden, auf dem das Haus steht.

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Kaufpreisfälligkeit

Der Kaufpreis sollte vom Käufer erst gezahlt werden, wenn sicher ist, dass der Käufer seinerseits die versprochene Leistung, nämlich das unbelastete Eigentum an dem Grundstück, erhalten wird.

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Übergang des Eigentums

Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist, wird der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums zum Grundbuch einreichen.

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Immobilienrecht

Damit Käufer und Verkäufer bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, ist die Mitwirkung des Notars vom Gesetzgeber eingeschaltet. Der Notar gestaltet rechtlich ausgewogen und hilft Risiken zu vermeiden, er besorgt die für den Vollzug erforderlichen Unterlagen und überwacht die Eigentumsumschreibung im Grundbuch auf den Käufer.

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