Bis Jahresende noch sicher grunderwerbssteuerfrei Immobilien in eine BGB-Gesellschaft einbringen!
Wenn Sie ein Grundstück, das Ihnen allein gehört, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GBR) einbringen, wird entsprechend Ihrem Anteil an der Gesellschaft keine Grunderwerbsteuer erhoben. Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz: MoPeG) wurde bereits am 10.08.2021 verkündet und tritt zum 01.01.2024 in Kraft. In ihm wird das Gesamtshandseigentum abgeschafft und damit greift die Befreiung im Grunderwerbsteuerrecht nicht mehr. Fehler oder gewollt. Wer sicher noch gestallten will, muss bis zum Jahresende handeln.