• Kanzlei
  • Team
  • Leistungen
    • Notartätigkeit
      • Immobilienrecht
      • Familienrecht
      • Erbrecht, Vermögensnachfolge, Schenkung
      • Gesellschaftsrecht
      • Notarkosten
    • Ehe- und Familienrecht
      • Trennungsberatung
      • Aufhebung, Scheidung
      • Versorgungsausgleich
      • Unterhaltsrecht
      • Sorgerecht, Umgang, Herausgabe des Kindes
      • Güterrechtliche Auseinandersetzung
      • Vermögensauseinandersetzung
      • Zugewinn
      • Ausländisches Familienrecht
      • Ausländisches Scheidungsrecht
      • Elternzuwendungen
      • Namensrecht, Abstammung, Annahme als Kind
      • Familienrechtliche Genehmigungen
      • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
      • Ehewohnung, Hausrat, Gewaltschutz
      • Eingetragene Lebenspartnerschaft
      • Ehevertrag
      • Steuerrecht
      • Vaterschaftsrecht
      • Zwangsversteigerung und Insolvenz
      • Rechtsanwaltskosten - Familienrecht
    • Erbrecht
      • Testamentsgestaltung
      • Vermögensnachfolge
      • Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
      • Unternehmensveräußerung und -nachfolge
      • Testamentsvollstreckung
      • Nachlassregelung
      • Erbschaftsabwicklung
      • Pflichtteilsforderung oder -regulierung
      • Ausländisches Erbrecht
      • Auslandsvermögen in Europa und der Welt
      • Für Schweizer
      • Stiftungen
      • Psychiatirische Begutachtung im Zivilrecht
      • Rechtsanwaltkosten - Erbrecht
    • Mediation, Schiedsgericht
      • Mediation
      • Streitschlichtung
      • Schiedsgericht
      • Mediationskosten
    • Gewaltfreie Kommunikation, Placebo
      • Paradoxon der Bedürfnisse
      • Empathiesitzungen
      • Bearbeitung von Konflikten mit Stellvertreter
      • Dr. Despenza und der Placeboeffekt
      • Kosten
    • Vorsorgevollmacht, Verfügungen
      • Vorsorgevollmacht
      • Betreuungsverfügung
      • Patientenverfügung
      • Auswahl des Bevollmächtigten
      • Umfang der Vertretungsmacht
      • Befugnisse bei rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten
      • Befugnisse bei persönlichen Angelegenheiten
      • Vollmachtsmissbrauch und Abwehr
    • Weitere Tätigkeiten
      • Allgemeines Zivilrecht
      • Strafrecht in Zusammenhang mit Familienrecht
      • Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung
  • Suche
  • Blog
  • Kontakt
  • Galerie

Kanzlei Löffler

Notar · Familienrecht · Erbrecht · Mediation

×
OK

Durch die Benutzung unserer Website erklären Sie sich mit den Inhalten unserer Datenschutzerklärung einverstanden.

Site TitleSite Slogan

Rubrik: Vorsorgevollmacht , Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Site TitleSite Slogan

Auswahl des Bevollmächtigten

Auswahl des Bevollmächtigen

Für jede Vollmacht gilt: Wichtig ist die sorgfältige Auswahl der Person des Bevollmächtigten, da Vollmachten immer ein großes Vertrauen voraussetzen. Bei jeder Vollmacht besteht die Gefahr des Missbrauchs durch den Bevollmächtigten. Diese ist bei der Vorsorgevollmacht besonders groß, weil der Anwendungsbereich der Vollmacht sehr weit ist. Anders als der Betreuer unterliegt der Bevollmächtigte keiner gerichtlichen Kontrolle. Er ist nur dem Vollmachtgeber gegenüber verantwortlich, insbesondere ist er nach den Regeln zum Auftrag auskunfts- und rechenschaftspflichtig, ggf. auch gegenüber den Erben des Vollmachtgebers. Diese Pflicht kann ggf. eingeschränkt werden.

Beiträge in diesem Bereich:

Vollmachtsmissbrauch und Abwehr

Für jede Vollmacht gilt: Wichtig ist die sorgfältige Auswahl der Person des Bevollmächtigten, da Vollmachten immer ein großes Vertrauen voraussetzen. Bei jeder Vollmacht besteht die Gefahr des Missbrauchs durch den Bevollmächtigten. Diese ist bei der Vorsorgevollmacht besonders groß, weil der Anwendungsbereich der Vollmacht sehr weit ist. Anders als der Betreuer unterliegt der Bevollmächtigte keiner gerichtlichen Kontrolle. Er ist nur dem Vollmachtgeber gegenüber verantwortlich, insbesondere ist er nach den Regeln zum Auftrag auskunfts- und rechenschaftspflichtig, ggf. auch gegenüber den Erben des Vollmachtgebers. Diese Pflicht kann ggf. eingeschränkt werden.

Das Betreuungsgericht kann bei Unregelmäßigkeiten einen Überwachungsbevollmächtigen einsetzen.

Weiterlesen

Diesen Themenbereich durchsuchen...

Kanzlei Löffler

© 2021 Kanzlei Löffler  |  Impressum  |  Datenschutz  |  TMG  |