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Rubrik: Vorsorgevollmacht , Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Befugnisse bei persönlichen Angelegenheiten

Beiträge in diesem Bereich:

Befugnisse bei persönlichen Angelegenheiten

Vorsorgevollmacht ist auch für persönliche Angelegenheit möglich

Durch die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer, in seinem Namen für Ihn bindende Entscheidungen zu treffen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen zu äußern.

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