Befugnisse bei persönlichen Angelegenheiten
Vorsorgevollmacht ist auch für persönliche Angelegenheit möglich
Durch die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber den Vollmachtnehmer, in seinem Namen für Ihn bindende Entscheidungen zu treffen, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seinen eigenen Willen zu äußern.