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Rubrik: Vorsorgevollmacht , Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

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Umfang der Vertretungsmacht

Umfang der Vertretungsmacht

Üblicherweise wird diese Vorsorgevollmacht als umfassende Generalvollmacht erteilt. Sie umfasst typischerweise zwei Bereiche, nämlich den Bereich der Vermögenssorge (z. B. Verfügung über Geld und Bankkonten, Vornahme von Grundstücksgeschäften, Kündigung von Mietverträgen, Vertretung gegenüber Behörden) und
den Bereich der persönlichen Angelegenheiten (z. B. Zustimmungen zu ärztlichen Behandlungen und Operationen oder Nichterteilung einer Zustimmung hierzu, Aufenthaltsbestimmung und Entscheidung über die Unterbringung in einem Alten- oder Pflegeheim).
Ausgenommen sind höchstpersönliche Angelegenheiten (z. B. Eheschließung oder Testamentserrichtung).

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