Ganzheitliche Vertretung
Wir vertreten auch den Mandanten in den Bereichen die zu dem Familienmandat hinzugehören. Beispiele sind z. B. Vertretung als Nebenkläger im Strafverfahren oder die Verteidigung gegen unberechtigte Anschuldigungen z. B. einer Körperverletzung mit daneben laufende Gewaltschutz verfahren.