OK

Durch die Benutzung unserer Website erklären Sie sich mit den Inhalten unserer Datenschutzerklärung einverstanden.

Rubrik: Unsere weiteren Tätigkeiten

Zwangsvollstreckung und Zwangsversteigerung

Beiträge in diesem Bereich:

Teilungsversteigerung

Können sich die Miterben einer Erbengemeinschaft oder Ehegatten nicht auf den freihändigen Verkauf eines zur Erbmasse oder im Miteigentümer gehörenden Grundstücks einigen ä, kann die Verwertung des Grundstücks nur durch die Zwangsversteigerung des Grundstücks, die sog. Teilungsversteigerung, erfolgen . Die Teilungsversteigerung führt in aller Regel zu einer Veräußerung des Grundstücks weit unter dem Verkehrswert. Ein Teil der Werte wird vernichtet. Andererseits könnte eine Partei, der das betreffende Grundstück erwerben möchte, das Grundstück unterhalb des Verkehrswerts erwerben.

Weiterlesen

Diesen Themenbereich durchsuchen...

Kanzlei Löffler