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Liste sämtlicher Beiträge (chronologisch sortiert)

Ganzheitliche Vertretung

Wir vertreten auch den Mandanten in den Bereichen die zu dem Familienmandat hinzugehören. Beispiele sind z. B. Vertretung als Nebenkläger im Strafverfahren oder die Verteidigung gegen unberechtigte Anschuldigungen z. B. einer Körperverletzung mit daneben laufende Gewaltschutz verfahren.

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Wir vertreten Sie, wenn Sie Pflichtteilsansprüchungen geltend machen wollen!

Pflichteilsansprüche sind geltend zu machen gegenüber den Erben. Reicht der Nachlass für die Regulierung nicht aus, kann der Pflichteil sich gegen einen beschenkten Dritten richten.

Wir übernehmen Pflichtteilsfälle in ganz Deutschland und setzen auch Ihren Pflichtteil kompetent und effektiv durch.

Sprechen Sie uns ohne Kosten zur Erstellung eines Angebotes für die Durschsetzung an.


Wir prüfen Ihre Pflichtteilsansprüche intern zur Angebotserstellung.

Entscheiden Sie sich daraufhin uns zu beauftragen, ergreifen wir professionell und zuverlässig alle Maßnahmen, damit Sie zu Ihrem Pflichtteil kommen.

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Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) Claus-Rudolf Löffler

Herr Rechtsanwalt Claus-Rudolf Löffler ist seit 2008 Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT).

Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an.

Wichtig ist unter Lebenden zu klären, ob wir Ihre Vollstreckung übernehmen sollen.

Ebenfalls ist es wichtig, auch die Vollstreckung mit einem Testament und auch mit evtl. vorhandenen Vorsorgevollmachten zu harmonisieren.

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Wo Pflichtteil beantragen?

Bei Beteiligten besteht oft Unsicherheit, wo der Pflichtteil beantragt werden kann.

Beate Mustermann erhielt die Information über die Schulfreundin Ottilie Wendland, dass ihre Mutter gestorben war. Wegen des Lebensgefährten der Mutter hatte sie den Kontakt mit ihr verloren. 

"Ich enterbe meine Tochter Beate Mustermann ausdrücklich" steht im Testament, was sie über das Amtsgericht Hannover erhalten hat.

Wo kann ich meinen Pflichtteil beantragen?

Mehr Informationen unter 0511 - 89844628 Fachanwalt Claus-Rudolf Löffler

Wo Pflichtteil beantragen?

Bild: Pixel2013/ Pixelbay CC0 Creative Commons

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Samenspende, Kinderwunschrecht

Vaterschaft, Unterhalt, Beratungsbescheinigung

Wer einen Kinderwunsch über eine Samenspende (insemination) erfüllen will, dem ist das seit dem im Juli 2018 in Kraft getreten Gesetz vornehmen.  Wie ist die Rechtslage in Deutschland und was muss man wissen, bevor man Samenspender oder Empfänger/in wird? 

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Beeinigung gegen über der Samenbank für eine Erhalt einer Samenspende

Kinderwunsch ist für viele Menschen eine wichtiges Bedürfnis für eine erfülltes glückliches Leben. Um eine ärztliche Verordnung für eine Samenspende zu bekommen bedarf es zum einen einer medizinischen Beratung. Daneben ist es notwendig, das eine rechtliche Beratung nachgewiesen ist überüber die Verwendung von Spendersamen in Deutschland und die rechtliche Situation der durch Spendersamen gezeugte Kinder

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Trennungsunterhalt auch bei nicht aufgenommener Lebensgemeinschaft


Immer wieder kommen Mandanten, die wissen wollen, ob sie Unterhalt vom anderen Partner verlangen können.

Es kam eine junge Frau, die nach Eheschließung mit ihrem Ehemann nicht zusammengezogen war. Es bestanden getrennte Wohnungen.

Nach einer Dauer von 14 Monaten kamen beide Parteien überein, dass man nicht zusammen passe und dass nun das Trennungsjahr beginnen solle.

Trotzdem forderte die Ehefrau von dem Ehemann Unterhalt, der sich darauf berief, er brauche nicht zu zahlen, weil die Beteiligten niemals zusammengezogen wären und auch nicht zusammengelebt hätten.

Wir mussten dem Ehemann leider mitteilen, dass er sich hier auf dem "falschen Dampfer" befand. Es kommt bei einem Anspruch auf Trennungsunterhalt für eine getrenntlebende Ehefrau nicht darauf an, dass sie mit dem Mann auch zusammengezogen war.

Entscheidend ist, dass sie die Ehe geschlossen hatte. Und wenn sie die Ehe geschlossen hatte, kann sie nach Trennung von dem Ehemann, egal ob beide zusammengelebt haben oder nicht, Trennungsunterhalt verlangen.

Das war natürlich für den Ehemann eine bittere Pille, der nicht damit gerechnet hatte, dass er eine Ehefrau, die ihm weder Kaffee kochte noch das Bett machte, noch in irgendeiner Weise Dienstleistungen für ihn verrichtete, auch noch Unterhalt zahlen musste.



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Leihmutterschaft


Immer wieder kommen Mandanten, bei denen es um Leihmutterschaft geht. Oft geht es um die Frage, ob dieses Kind der Leihmutter zuzuordnen ist oder der Mutter, die die Leihmutterschaft veranlasst hat.

Muss es adoptiert werden nach Geburt, oder ist es automatisch der ursprünglichen Mutter zuzuordnen.

Der BGH hat sich jetzt im März 2019 mit diesem Problem befasst.

Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen, alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht wird, ist in Deutschland. Ein vorheriger gewöhnlicher Aufenthaltsort im Geburtsland ist nicht entscheidend.

Es kommt darauf an, ob von Anfang an gewollt ist, dass das Kind in Deutschland leben soll.

Eine Adoption ist nötig.

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Die Morgengabe


Zu uns in die Kanzlei kam zum Zwecke der Beratung eine iranische Braut, der bei Eheschließung im Iran eine rechtliche Morgengabe versprochen worden war. Sie sollte über 500 Bahaar-Azadi-Goldmünzen im Wert von umgerechnet über 100.000 € erhalten als Morgengabe. Sie war dann mit ihrem Ehemann nach Deutschland umgezogen und in Deutschland hatte sie über einen längeren Zeitraum gelebt. Sie wollte nunmehr in Deutschland geschieden werden.

Es ging um die Frage, ob diese Morgengabe von dem Ehemann zu erfüllen war, der nämlich gar nicht begeistert war jetzt bei Ehescheidung ohne besondere weitere Fakten 100.000 € hinzublättern.
Er berief sich darauf, dass es sittenwidrig sei, dass er einen so hohen Betrag zahlen solle, zumal in Deutschland eine Morgengabe nicht im Gesetz vorgesehen sei.

Wir haben die Rechtslage geprüft. Vor deutschen Gerichten ist die von einem auch deutschen Staatsbürger seiner iranischen Braut bei der Eheschließung im Iran versprochenen Morgengabe nach dt. Recht zu beurteilen. Das Versprechen einer Morgengabe von über 500 Bahaar-Azadi-Goldmünzen ist nicht sittenwidrig, wenn es den Ehemann nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht krass überfordert. Der Ehemann war Arzt und konnte sich an sich nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen einen solchen Betrag durchaus leisten.

Die Geschäftsgrundlage eines solchen Versprechends ändert sich nicht allein durch den Umzug der Eheleute nach Deutschland und ihre Scheidung nach nicht mehr kurzer Ehedauer.

Im wurde dann im Rahmer einer Mediation eine Lösung gefunden.

Die von dem Ehemann für seine iranische Braut während der Ehe durch deren Umzug nach Deutschland verursachten Sonderaufwendungen wurden von der iranischen "Morgengabe" abgezogen. Der dann verbleibende Rest wurde von dem Ehemann ausgekehrt.

Damit waren beide Parteien voll zufrieden.

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Jackpot im Versorgungsausgleich

Der Jackpoint im Versorgungsausgleich (VA) wurde für unseren Mandanten bereitgestellt, der eigentlich gar nicht damit gerechnet hatte. Er kam in die Kanzlei um sich Rat zu holen. Seine Frau war vor 11 Jahren gestorben und die BfA zog ihm noch immer die im VA seinerzeit abgezogene Rente ab. Er hatte sich bemüht, den VA mit der BfA gütlich zu regeln. Er wollte die Rente, die er an seine Frau i.H.v. über 400 € abtreten musste, wiederhaben. Die Rentenversicherung hatte abgelehnt. Sie hatte ihn darauf hingewiesen, dass die Frau 36 Monate die Rente bezogen habe und damit sei Schluss, bumm.

Das ließ sich nun Frau RAin Löffler nicht bieten. Sie checkte die Rechtslage und stellte fest, dass es eine BGH-Entscheidung gab, nach der sehr wohl die Rente einer verstorbenen Ehefrau im VA unter bestimmten Voraussetzungen zurück verlangt werden nach dem Tode.

Als die BfA nett und freundlich angeschrieben wurde, erließ sie gleich einen Bescheid, nach dem sie jegliche Ansprüche zurückwies.

Der Widerspruch dagegen, ließ die BfA ungerührt. Also musste die Klage beim Gericht eingereicht werden. Und siehe da, es stellte sich heraus, dass sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen der Ehemann berechtigt war, auch nach 11 Jahren, den VA zu kappen.

Was für ihn noch den schönen Nebeneffekt hatte, deswegen Jackpoint, dass er 11 Jahre rückwärts die von der BfA einbehaltene Rente/VA zurückbekam.

Die BfA musste allerdings erst durch Klage veranlasst werden, ihren fehlerhaften Rechtsstandpunkt aufzugeben.

Es ist immer gut, wenn der Anwalt Bescheid weiß und dem Mandanten die entscheidenden Ratschläge und die entscheidende Unterstützung geben kann.


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