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Kategorie- und themenübergreifende Suche

Liste sämtlicher Beiträge (chronologisch sortiert)

Samenspende, Kinderwunschrecht

Vaterschaft, Unterhalt, Beratungsbescheinigung

Wer einen Kinderwunsch über eine Samenspende (insemination) erfüllen will, dem ist das seit dem im Juli 2018 in Kraft getreten Gesetz vornehmen.  Wie ist die Rechtslage in Deutschland und was muss man wissen, bevor man Samenspender oder Empfänger/in wird? 

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Beeinigung gegen über der Samenbank für eine Erhalt einer Samenspende

Kinderwunsch ist für viele Menschen eine wichtiges Bedürfnis für eine erfülltes glückliches Leben. Um eine ärztliche Verordnung für eine Samenspende zu bekommen bedarf es zum einen einer medizinischen Beratung. Daneben ist es notwendig, das eine rechtliche Beratung nachgewiesen ist überüber die Verwendung von Spendersamen in Deutschland und die rechtliche Situation der durch Spendersamen gezeugte Kinder

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Trennungsunterhalt auch bei nicht aufgenommener Lebensgemeinschaft


Immer wieder kommen Mandanten, die wissen wollen, ob sie Unterhalt vom anderen Partner verlangen können.

Es kam eine junge Frau, die nach Eheschließung mit ihrem Ehemann nicht zusammengezogen war. Es bestanden getrennte Wohnungen.

Nach einer Dauer von 14 Monaten kamen beide Parteien überein, dass man nicht zusammen passe und dass nun das Trennungsjahr beginnen solle.

Trotzdem forderte die Ehefrau von dem Ehemann Unterhalt, der sich darauf berief, er brauche nicht zu zahlen, weil die Beteiligten niemals zusammengezogen wären und auch nicht zusammengelebt hätten.

Wir mussten dem Ehemann leider mitteilen, dass er sich hier auf dem "falschen Dampfer" befand. Es kommt bei einem Anspruch auf Trennungsunterhalt für eine getrenntlebende Ehefrau nicht darauf an, dass sie mit dem Mann auch zusammengezogen war.

Entscheidend ist, dass sie die Ehe geschlossen hatte. Und wenn sie die Ehe geschlossen hatte, kann sie nach Trennung von dem Ehemann, egal ob beide zusammengelebt haben oder nicht, Trennungsunterhalt verlangen.

Das war natürlich für den Ehemann eine bittere Pille, der nicht damit gerechnet hatte, dass er eine Ehefrau, die ihm weder Kaffee kochte noch das Bett machte, noch in irgendeiner Weise Dienstleistungen für ihn verrichtete, auch noch Unterhalt zahlen musste.



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Leihmutterschaft


Immer wieder kommen Mandanten, bei denen es um Leihmutterschaft geht. Oft geht es um die Frage, ob dieses Kind der Leihmutter zuzuordnen ist oder der Mutter, die die Leihmutterschaft veranlasst hat.

Muss es adoptiert werden nach Geburt, oder ist es automatisch der ursprünglichen Mutter zuzuordnen.

Der BGH hat sich jetzt im März 2019 mit diesem Problem befasst.

Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen, alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht wird, ist in Deutschland. Ein vorheriger gewöhnlicher Aufenthaltsort im Geburtsland ist nicht entscheidend.

Es kommt darauf an, ob von Anfang an gewollt ist, dass das Kind in Deutschland leben soll.

Eine Adoption ist nötig.

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Die Morgengabe


Zu uns in die Kanzlei kam zum Zwecke der Beratung eine iranische Braut, der bei Eheschließung im Iran eine rechtliche Morgengabe versprochen worden war. Sie sollte über 500 Bahaar-Azadi-Goldmünzen im Wert von umgerechnet über 100.000 € erhalten als Morgengabe. Sie war dann mit ihrem Ehemann nach Deutschland umgezogen und in Deutschland hatte sie über einen längeren Zeitraum gelebt. Sie wollte nunmehr in Deutschland geschieden werden.

Es ging um die Frage, ob diese Morgengabe von dem Ehemann zu erfüllen war, der nämlich gar nicht begeistert war jetzt bei Ehescheidung ohne besondere weitere Fakten 100.000 € hinzublättern.
Er berief sich darauf, dass es sittenwidrig sei, dass er einen so hohen Betrag zahlen solle, zumal in Deutschland eine Morgengabe nicht im Gesetz vorgesehen sei.

Wir haben die Rechtslage geprüft. Vor deutschen Gerichten ist die von einem auch deutschen Staatsbürger seiner iranischen Braut bei der Eheschließung im Iran versprochenen Morgengabe nach dt. Recht zu beurteilen. Das Versprechen einer Morgengabe von über 500 Bahaar-Azadi-Goldmünzen ist nicht sittenwidrig, wenn es den Ehemann nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht krass überfordert. Der Ehemann war Arzt und konnte sich an sich nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen einen solchen Betrag durchaus leisten.

Die Geschäftsgrundlage eines solchen Versprechends ändert sich nicht allein durch den Umzug der Eheleute nach Deutschland und ihre Scheidung nach nicht mehr kurzer Ehedauer.

Im wurde dann im Rahmer einer Mediation eine Lösung gefunden.

Die von dem Ehemann für seine iranische Braut während der Ehe durch deren Umzug nach Deutschland verursachten Sonderaufwendungen wurden von der iranischen "Morgengabe" abgezogen. Der dann verbleibende Rest wurde von dem Ehemann ausgekehrt.

Damit waren beide Parteien voll zufrieden.

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Jackpot im Versorgungsausgleich

Der Jackpoint im Versorgungsausgleich (VA) wurde für unseren Mandanten bereitgestellt, der eigentlich gar nicht damit gerechnet hatte. Er kam in die Kanzlei um sich Rat zu holen. Seine Frau war vor 11 Jahren gestorben und die BfA zog ihm noch immer die im VA seinerzeit abgezogene Rente ab. Er hatte sich bemüht, den VA mit der BfA gütlich zu regeln. Er wollte die Rente, die er an seine Frau i.H.v. über 400 € abtreten musste, wiederhaben. Die Rentenversicherung hatte abgelehnt. Sie hatte ihn darauf hingewiesen, dass die Frau 36 Monate die Rente bezogen habe und damit sei Schluss, bumm.

Das ließ sich nun Frau RAin Löffler nicht bieten. Sie checkte die Rechtslage und stellte fest, dass es eine BGH-Entscheidung gab, nach der sehr wohl die Rente einer verstorbenen Ehefrau im VA unter bestimmten Voraussetzungen zurück verlangt werden nach dem Tode.

Als die BfA nett und freundlich angeschrieben wurde, erließ sie gleich einen Bescheid, nach dem sie jegliche Ansprüche zurückwies.

Der Widerspruch dagegen, ließ die BfA ungerührt. Also musste die Klage beim Gericht eingereicht werden. Und siehe da, es stellte sich heraus, dass sehr wohl unter bestimmten Voraussetzungen der Ehemann berechtigt war, auch nach 11 Jahren, den VA zu kappen.

Was für ihn noch den schönen Nebeneffekt hatte, deswegen Jackpoint, dass er 11 Jahre rückwärts die von der BfA einbehaltene Rente/VA zurückbekam.

Die BfA musste allerdings erst durch Klage veranlasst werden, ihren fehlerhaften Rechtsstandpunkt aufzugeben.

Es ist immer gut, wenn der Anwalt Bescheid weiß und dem Mandanten die entscheidenden Ratschläge und die entscheidende Unterstützung geben kann.


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Goldschmuck im Zugewinnausgleich

Goldschmuck im Zugewinnausgleich

Zu uns kam ein Ehepaar türkischer Abstammung, was sich in Ehescheidung befand. Sie konnten sich über den Goldschmuck, der bei Eheschließung als "Goldregen" auf die Braut niederging, anläßlich der Ehescheidung nicht einigen.

Es erhob sich die Frage, ob dieser Goldschmuck, der anläßlich der Eheschließung, der Ehefrau geschenkt worden war, Anfangsvermögen war und ihr allein zu verbleiben hatte oder aber ob der Ehemann daran beteiligt werden musste.

Frau RAin Löffler wieß daraufhin, dass der Goldschmuck und Brautschmuck, der bei einer in der Türkei stattfindenden Hochzeit zwischen türkischstämmigen Eheleuten, der Ehefrau umgehängt wird, vorbehaltlich eines Gegenbeweises, als Ehegeschenk gilt.

Verkauft der Ehemann ohne Zustimmung der Ehefrau den ihr so geschenkten Schmuck ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

Wir haben die Angelegenheiten dann im Rahmen einer Mediation verhandelt und behandelt.

Die Eheleute sind zu der Einigung gekommen: Der Armschmuck verblieb der Ehefrau vorab. Der übrige Goldschmuck wurde geschätzt.

Der Ehemann konnte den Goldschmuck in Geld ausgleichen, dann hätte die Ehefrau den gesamten Goldschmuck gehalten, oder aber die Eheleute teilten den restlichen Goldschmuck, jeder bekam die Hälfte.
Damit waren alle Beteiligten einverstanden.




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Unterhaltsanspruch der unverheirateten Mutter


Immer wieder erhebt sich die Frage, wie hoch der Unterhalt ist, den eine nichteheliche Mutter von dem Vater ihres Kindes vor der Geburt und nach der Geburt fordern kann.

Dabei gibt es sehr viel Streit.

Ist der Mann betucht, fordert die Frau entsprechend seiner Lebenssituation den erhöhten Betrag für sich und das Kind.

Das ist nicht richtig. Der Unterhaltsbedarf der nichtehelichen Mutter misst sich nach ihren Einkünften vor der Geburt des Kindes. Wenn sie also im Monat 900 € verdient hat, ist hier auch die Grundlage zu setzen. Außerdem wird der Anspruch durch die Leistungsfähigkeit des nichtehelichen nichtbetreuenden Vaters auch durch den Halbteilungsgrundsatz begrenzt.

Man muss sich also von Anfang an klar sein, dass es hier um eine auf den Einkünften der nichtehelichen Mutten fußende Unterberechnung geht.

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Haben die Großeltern auch ein Umgangsrecht, wenn ein tiefes Zerwürfnis mit den Eltern des Kindes besteht?

In der Praxis von größter Wichtigkeit:

In seinem Beschluss vom 12.07.2017 nimmt der BGH - (Bundesgerichtshof Beschl. v. 12.07.2017, Az.: XII ZB 350/16) - zur Frage, ob den Großeltern ein Umgangsrecht eingeräumt werden kann, Stellung, wenn das Verhältnis zu den Eltern zerrüttet ist. Das wird vom BGH in diesem Fall verneint. In der Praxis kann trotzdem aus der Entscheidung und den aufgestellten Grundsätzen im Einzelfall den Großeltern geholften werden.

Umgangsrecht der Großeltern

Bild: distel2610/ Pixelbay CC0 Creative Commons

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Ein Elternteil kann von dem Jugendamt Auskunft über das Kind auch wenn kein Umgangsrecht besteht, verlangen!

Jetzt gibt es eine neue Entscheidung zum Auskunftsanspruch eines Elternteils gegen den anderen nach § 1668 BGB. Der Bundesgerichtshof  ( BGH Beschl. v. 14.12.2016, Az.: XII ZB 345/16, BGH FamRZ 2017, Seite 378)  gibt dem Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, einen Anspruch auf Information über

- schulisches Fortkommen
- außerschulische Betätigung
- gesundheitliche Situation
- soziale Entwicklung des Kindes

Ein Elternteil kann von dem Jugendamt Auskunft über das Kind verlangen

Bild: pencilpaker/ Pixelbay CC0 Creative Commons

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Es besteht ein Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters.

Der Bundesgerichtshof hat eine mutige Entscheidung getroffen (BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15).  Zwar wird immer wieder der leibliche Vater als genereller Störenfried angesehen und man will ihn aus dem Alltag heraushalten. Dem hat jetzt der BGH einen Riegel vorgeschoben:

Es besteht ein Umgangsrecht des leiblichen, nicht rechtlichen VatersBild: Alexas_Foto/ Pixelbay CC0 Creative CommonsBGH-Entscheidung vom 05.10.2016 FamRZ 2016, Seite 2082

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Nicht verheirateter Vater kann von dem anderen Elternteilen (Mutter) minderjähriger Kinder Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile verlangen!

Neue Entwicklungen: Kindschaftsrecht im Wandel

Der Gesetzgeber hat eine neue Vorschrift eingeführt:

§ 155a FamfG. Nach dieser Vorschrift kann ein nicht verheirateter Vater oder eine nicht verheiratete Mutter von dem anderen Elternteil minderjähriger Kinder Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile verlangen. Nach § 1626a Abs.1 BGB steht unverheirateten Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, wenn sie entweder eine gemeinsame Sorge/ Erklärung abgeben sollen und Ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt, jetzt kann ohne Anhörung des Jugendamtes und ohne persönliche Anhörung der Eltern beim Amtsgericht von einem Elternteil gemeinsame elterliche Sorge beantragt werden. Grundsätzlich besteht bei nicht verheirateten Eltern eine Alleinsorge der Mutter. Wenn keine anderen Erklärungen vorliegen, kann jetzt der Vater des Kindes den Antrag stellen, so dass das Familiengericht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam überträgt. Für diesen Fall stellt der Gesetzgeber dem Vater ein vereinfachtes Verfahren zu Verfügen.  § 155a Abs. 3 FamfG eine wichtige Neuerung.

Nicht verheirateter Vater kann von dem anderen Elternteil (Mutter) minderjähriger Kinder die Übertragung der elterlichen Sorge auf beide Elternteile verlangen!

Bild: Alexas_Foto/ Pixelbay CC0 Creative Commons

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