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Kategorie- und themenübergreifende Suche

Liste sämtlicher Beiträge (chronologisch sortiert)

Samenspende, Kinderwunschrecht

Vaterschaft, Unterhalt, Beratungsbescheinigung

Wer einen Kinderwunsch über eine Samenspende (insemination) erfüllen will, dem ist das seit dem im Juli 2018 in Kraft getreten Gesetz vornehmen.  Wie ist die Rechtslage in Deutschland und was muss man wissen, bevor man Samenspender oder Empfänger/in wird? 

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Unterhaltspflichtiger Vater

Muss er sein Vermögen einsetzen:  
Muss er sein Vermögen für Kindesunterhalt einsetzen.

Muss ein unterhaltspflichtiger Vater
sein Vermögen einsetzen, wenn sein
monatlicher Arbeitsverdienst oder
seine monatliche Rente zum Unterhalt
des Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle
nicht ausreicht?

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Die Betreuungsverfügung

Anders als mit einer Vorsorgevollmacht wird durch eine Betreuungsverfügung die Einschaltung des Gerichts zwar nicht vermieden. Durch eine Betreuungsverfügung kann aber Einfluss auf die durch ein Gericht anzuordnende Betreuung genommen werden. So können die Person und/oder auch Wünsche hinsichtlich der Lebensgestaltung bei Betreuung festgelegt werden.
Das Gericht bzw. der Betreuer sind im Grundsatz an diese Wünsche gebunden. Eine andere Person darf nur dann durch das Gericht bestellt werden, wenn sich die in der Betreuungsverfügung genannte Person als ungeeignet erweist. Den Umfang der Befugnisse des Betreuers bestimmt das Gericht.
Auch unterliegt der Betreuer gesetzlichen Beschränkungen und der gerichtlichen Überwachung. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten.
In Vorsorgevollmachten werden Betreuungsverfügungen häufig als "Notlösung" für den Fall aufgenommen, dass die in erster Linie gewünschte Vertretung durch die Vertrauensperson scheitert.

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Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer


Die beste Vorsorge nützt nichts, wenn die entsprechenden Schriftstücke im Ernstfall nicht aufgefunden und den zuständigen Behörden daher nicht bekannt werden. Daher empfiehlt es sich, nach Errichtung einer Vorsorgeurkunde (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung) weitere Maßnahmen zu ergreifen.
Aus diesem Grund besteht die Möglichkeit, Vorsorgeurkunden im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Es handelt sich hierbei um ein von der Bundesnotarkammer für ganz Deutschland geführtes Register, in dem Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen gespeichert werden können, wobei der Inhalt der Urkunden selbstverständlich vertraulich bleibt. Betreuungsgerichte prüfen etwa vor der Bestellung eines Betreuers durch Registerabfrage, ob eine Vorsorgevollmacht besteht. Dadurch kann eine unnötige Betreuerbestellung vermieden werden.
Auch rein privat errichtete Urkunden können in dem Register gespeichert werden. Für die Registrierung fällt eine geringe Gebühr an.

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Die Patientenverfügung

Grundsätzlich zu unterscheiden von der Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung, die auch Patiententestament genannt wird.
Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. Da die Erklärungen nur schwer so genau zu formulieren sind, dass sie dem Arzt in der konkreten Situation die Entscheidung genau vorgeben, ist es wichtig, dass die Patientenverfügung durch eine Vorsorgevollmacht ergänzt wird. Denn der Bevollmächtigte ist dann in der Lage, den in der Patientenverfügung niedergelegten Willen gegenüber den Ärzten durchzusetzen.

"Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt", liegt eine Patientenverfügung vor. Sie muss mindestens schriftlich abgefasst werden. Die notarielle Form bietet darüber hinaus Sicherheit bezüglich der Indentitätsfeststellung und Dokumentation der Geschäftsfähigkeit.
Bei der Umsetzung des Patientenwillens kommt dem Vorsorgebevollmächtigten, bzw., wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, dem gesetzlichen Betreuer, die zentrale Bedeutung zu:

Er muss prüfen, ob die Festlegungen im Patiententestament auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen.
Im Gespräch zwischen Vorsorgebevollmächtigtem und dem behandelnden Arzt soll dann entschieden werden, welche Maßnahmen getroffen werden.
Es ist Aufgabe des Vorsorgebevollmächtigten, dem in der Patientenverfügung ausgedrückten Willen Geltung zu verschaffen. Deshalb muss eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden; andernfalls entscheidet ein gerichtlich bestellter Betreuer.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.

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Ehe, Partnerschaft und Familie

Die Begründung einer Lebensgemeinschaft, ehelich oder nichtehelich, zählt vermutlich zu den wichtigsten Entscheidungen in Ihrem Leben.
Die Partner sind bereit, die Zukunft miteinander gemeinsam zu gestalten. Für den gemeinsamen Lebensweg bietet das Gesetz in erster Linie die Ehe an. Gleichgeschlechtlichen Paaren steht die eingetragene Lebenspartnerschaft offen. Daneben finden sich in zunehmender Zahl auch sog. nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Das Zusammenleben wirft Fragen auf, die bedacht werden sollten.

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